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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Sustainability People Company (spc)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Sustainability People Company (nachfolgend „spc“) und ihren Vertragspartner:innen (nachfolgend „Kund:innen“ oder „Mitglieder“), die Leistungen von SPC in Anspruch nehmen. Dies umfasst Unternehmen, Einzelpersonen (Privatpersonen) sowie freiberuflich tätige Expert:innen (Freelancer:innen und Berater:innen).

spc bietet Vermittlungs-, Matching- und Netzwerkleistungen im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement, Beratung, Interim-Management, Mentoring und Beiratsbesetzungen sowie begleitende Kommunikations- und Sichtbarkeitsangebote.

§ 2 Leistungen der spc

spc richtet ihr Leistungsportfolio an drei Zielgruppen aus:

1. Unternehmen (Kunden)

spc unterstützt Unternehmen bei der schnellen und passgenauen Besetzung von Funktionen, Rollen und Mandaten im Nachhaltigkeitsbereich. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Interim-Management: Vermittlung qualifizierter Interim-Nachhaltigkeitsmanager:innen für temporäre Einsätze.
  • Beratungsvermittlung: Suche und Empfehlung geeigneter Nachhaltigkeitsberater:innen und -teams.
  • Personalvermittlung: Begleitung bei der Besetzung von Festanstellungen im Bereich Nachhaltigkeit.
  • Beiratsdienstleistungen: Vermittlung von Expert:innen für Beirats- und Aufsichtsratsmandate mit ESG-Fokus.

2. Privatpersonen (Kunden)

Privatpersonen, die sich fachlich und persönlich im Bereich Nachhaltigkeit weiterentwickeln möchten, können folgende Leistungen nutzen:

  • Mentoring: Zugang zu erfahrenen Mentor:innen aus dem SPC-Netzwerk zur individuellen Begleitung und Weiterentwicklung.

3. Freelancer:innen & Berater:innen (Fellows)

Freiberuflich oder beratend tätige Nachhaltigkeitsexpert:innen profitieren von folgenden Leistungen:

  • Vermittlung von Aufträgen: Zugang zu qualifizierten Projektanfragen, Beirats- und Mentoringmandaten ohne Eigenakquise.
  • Community & Netzwerk: Teilnahme an einem kuratierten Netzwerk inklusive digitalem Austausch, Formaten und Veranstaltungen.
  • Sichtbarkeit & Positionierung: Aufnahme und Darstellung des Profils auf sustainability-people.com sowie aktive Empfehlung bei Kund:innen.

§ 3 Vergütung, Provisionen und Mitgliedsbeiträge

1. Provisionsmodell

Für vermittelte Leistungen gelten folgende Provisionssätze:

LeistungsbereichProvisionMitgliedsbeitrag
Interim-Management20 %Gedeckt durch Provision
Beratungsvermittlung10 %Ja (nur für Beratung)
Personalvermittlung20 %Gedeckt durch Provision
Mentoring20 %Gedeckt durch Provision
Beiratsvermittlung20 %Gedeckt durch Provision

Provisionen beziehen sich ausschließlich auf das vermittelte Honorar (exkl. Reise- und Nebenkosten) und werden auf der jeweiligen Rechnung separat ausgewiesen.

2. Mitgliedsbeiträge

Ein Mitgliedsbeitrag fällt ausschließlich bei Beratungsvermittlung an. Er wird erst nach einer erfolgreichen Testphase fällig und ist jährlich zu entrichten. Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Mitglieder verwendet.

MitgliedschaftAnz. Berater:innenGeschätzter JahresumsatzJahresbeitrag (€)
Solo-Selbstständige1Bis 250.000 €150,00 € 
Kleine Beratungbis zu 2250.000 – 500.000 €500,00 €
Mittlere Beratung3–10500.000 – 2 Mio. €1.000,00 €
Große Beratung10–302 – 5 Mio. €1.500,00 € 
Sehr große Beratung30+Über 5 Mio. €2.000,00 €

§ 4 Besonderheiten zur Beratungsvermittlung

Grundsätzlich tragen die vermittelten Beratungen die Provision. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Unternehmen SPC ausdrücklich schriftlich mit der Suche nach Beratenden beauftragt. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Provision. Diese Vereinbarung wird vor Vermittlung individuell vertraglich geregelt.

§ 5 Testphase für Beratungen

Für freiberufliche Beratungen besteht eine einmalige, sechsmonatige Testphase. Die Bedingungen lauten wie folgt:

  • Keine Kosten während der Testphase.
  • Automatisches Ende der Mitgliedschaft nach sechs Monaten, wenn keine aktive Verlängerung erfolgt.
  • Sofortige Beitragsfälligkeit, wenn innerhalb der Testphase eine erfolgreiche Vermittlung mit einem Auftragswert über 10.000 € zustande kommt.
  • Die Testphase dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Evaluation der Zusammenarbeit.

§ 6 Rücktritt und Abbruchregelungen

1. Beiratsmandate

Wird ein Beiratsmandat nach erfolgreicher Vermittlung durch Unternehmen oder Mitglied vorzeitig beendet, gilt:

  • Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig berechnet.
  • Zusätzlich wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 25 % des vereinbarten Projekt- oder Jahresvolumens, mindestens jedoch ein voller Tagessatz des/der Beiratsmitglieds, fällig.
  • Die konkrete Höhe wird im Vermittlungsangebot vorab angegeben.

2. Mentoring

Abbruch durch Mentee oder Unternehmen:

  • Bereits durchgeführte Einheiten werden voll berechnet.
  • Zusätzlich fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der noch offenen Gesamtvergütung, mindestens jedoch ein voller Tagessatz des/der Mentor:in, an.
  • Die Konditionen werden im Matchingangebot festgelegt.

Abbruch durch Mentor:in oder Beiratsmitglied:

  • Dem Mentee bzw. dem Unternehmen entstehen nur Kosten für bereits geleistete Stunden.
  • spc kann auf Wunsch des Mentees bzw. des Unternehmens eine:n neue:n passende:n Mentor:in oder Beirät:in vermitteln – kostenfrei.
  • Die Fortführung des Mandats erfolgt zu den gleichen vereinbarten Konditionen wie zuvor.

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft bei spc

  • Die Mitgliedschaft bei spc hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Veröffentlichung des Profils (ausgenommen Testphasen).
  • Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 2 Monaten zum Laufzeitende schriftlich per E-Mail möglich.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen, schwerwiegender Vertragsverletzung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit möglich.
  • Bereits gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
  • Nach Eingang der Kündigung erhalten Mitglieder eine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen.
  • Auf Wunsch wird ein Austrittsgespräch geführt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von spc.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.